Fahrzeug-, Landtechnik- und Maschinenhandel · bundesweit
Rechtsberatung für Händlernetze, Werkstätten und ihre Verbände
Dr. Stefan Zipse berät Händler, Servicebetriebe und Verbände im Vertriebsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht und in der Vertragsgestaltung – mit über 25 Jahren Erfahrung in der Branche.
- Über 25 Jahre Vertriebsrecht
- Promotion zur Kündigung von Vertragshändlerverträgen
- Mitautor Formularsammlung Vertriebsrecht (C.H.Beck)
- Beiträge im Betriebs-Berater
- Lehrbeauftragter, Rheinische Hochschule Köln
Branchen
Alle Branchen →Kfz-Handel
Beratung für Autohäuser und Händlergruppen – bei Vertragsumstellungen, Kündigungen, Ausgleichsansprüchen und im täglichen Geschäft.
Mehr erfahren →Land- und Baumaschinentechnik
Beratung für Fachbetriebe des Land- und Baumaschinenhandels – von Vertragshändlerfragen bis zur Neuordnung ganzer Vertriebsnetze.
Mehr erfahren →Werkstätten und Servicebetriebe
Beratung für Werkstätten, Servicepartner und Handwerksbetriebe – bei Serviceverträgen, Datenzugang und Auseinandersetzungen mit Herstellern.
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Beratung für Branchenverbände und Händlervereinigungen – von Musterdokumenten über Rundschreiben bis zur Begleitung von Verhandlungen mit Herstellern.
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Alle Rechtsgebiete →Vertriebsrecht
Gestaltung und Durchsetzung von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchiseverträgen – national und international.
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Beratung im deutschen und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrecht, von der Werbung bis zur Vertriebskartellrechts-Compliance.
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Begleitung von Gesellschaften und Gesellschaftern – von der Gründung über Verträge bis zu Auseinandersetzungen.
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Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen – klar, praxistauglich und auf Ihre Interessen zugeschnitten.
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Erstellung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen – rechtssicher im B2B- wie im B2C-Geschäft.
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Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor Gericht – konsequent, wo nötig, und mit Blick auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
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BMW will den Pkw-Vertrieb 2027 in ein Agenturmodell überführen. Für Vertragshändler endet damit der bisherige Händlervertrag – und es beginnt eine grundlegend andere wirtschaftliche Rolle.
VW kehrt zum Händlermodell zurück – was Vertragspartner jetzt regeln sollten
Volkswagen hat das Agenturmodell europaweit beendet und ist zum 1. Januar 2026 zum Vertragshändlermodell zurückgekehrt. Der Systemwechsel wirft Fragen auf, die sich nur betriebsindividuell beantworten lassen.